A Landtag Nordrhein-Westfalen által openPetition útján közzétett nyilatkozatok nem kötelező erejű határozatok. Ezek a Petíciós Bizottság felelőssége, miután hivatalosan kezelték a petíciót . Valamennyi nyilatkozat kiegészíti a folyamatot, és elkötelezettséget jelent a politikusok és a polgárok szemmagasságában folyó átlátható párbeszéd mellett.
megjegyzések: Landtag Nordrhein-Westfalen Észak-Rajna-Vesztfália
Válasz | Mennyiség | Arány |
---|---|---|
Megválaszolatlan | 79 | 44,4% |
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek | 74 | 41,6% |
Elutasítom | 25 | 14,0% |
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 12. 19.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Horst Becker
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Stefan Engstfeld
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Wibke Brems
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Johannes Remmel
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Mehrdad Mostofizadeh
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
A döntés a BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unterstützt die Petition ausdrücklich. Wir haben die Proteste unterstützt, die insbesondere von Studierenden und Gewerkschaften geführt wurden und die sich gegen die Reform des Hochschulgesetzes durch CDU und FDP richteten. Die in der Petition geäußerte Kritik teilen wir und haben auch noch weitere Kritikpunkte. Wir haben diese Punkte in den Debatten im Landtag mehrfach geäußert. Am Ende haben sich CDU und FDP leider gegen jegliche Änderungen am Gesetz gesperrt.
Das neue Hochschulgesetz ist vor allem ein Studierendengängelungsgesetz. Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass sie die vielfältige und angebrachte Kritik von Studierenden und Beschäftigten in den vergangenen zwei Jahren einfach ignoriert hat. Mit ihrer ideologiegetriebenen Retro-Politik gefährdet Schwarz-Gelb die Zukunft des Hochschulstandorts NRW.
Ministerin Pfeiffer-Poensgen verschlechtert mit ihrem Gesetz die Lage von Studierenden und Beschäftigten massiv: Es baut demokratische Mitbestimmungsmöglichkeiten ab, nimmt Studierenden wichtige Freiheiten, gefährdet gute Beschäftigungsbedingungen und entlässt die Hochschulen aus ihrer gesellschaftlichen Verantwortung. Statt mehr Freiheit bringt das neue Gesetz bürokratische Schnapsideen wie Anwesenheitspflicht und verbindliche Studienverlaufsvereinbarungen.
Wir Grüne wollen ein selbstbestimmtes Studium, eine gleichberechtigte Mitsprache für Studierende und Beschäftigte sowie einen Anspruch auf gute Lehre. Gute Arbeitsbedingungen der Beschäftigten sind für uns keine unnötige Bürokratie. Wir wollen ihre Rechte stärken, statt sie abzubauen. Hochschulen sollen für Frieden und nachhaltige Entwicklung forschen, nicht für Waffenexporte. Wir wollen eine Politik für alle Gruppen an den Hochschulen.
Diese und weitere Kritikpunkte finden sich in unserem Entschließungsantrag „Nein zum Studierendengängelungsgesetz – Mitbestimmung und gute Arbeit, Selbstbestimmung und gute Lehre an den Hochschulen in NRW sicherstellen“ unter www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-6844.pdf.
Regina Kopp-Herr
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Hubertus Kramer
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Hagen II - Ennepe-Ruhr-Kreis III
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Thomas Kutschaty
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Essen I - Mülheim II
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Josef Neumann
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Wuppertal III - Solingen II
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Sven Wolf
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Stefan Zimkeit
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Oberhausen II - Wesel I
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Dr. Nadja Büteführ
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Ennepe-Ruhr-Kreis II
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Sebastian Watermeier
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Gelsenkirchen II
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Guido van den Berg
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Rhein-Erft-Kreis I
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Inge Blask
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Frank Börner
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Prof. Dr. Rainer Bovermann
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Ennepe-Ruhr-Kreis I
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Christian Dahm
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
Georg Fortmeier
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Gütersloh I - Bielefeld III
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
SPD, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Jochen Ott által.
A döntés a SPD frakció határozatán alapul.
Egyetértek / túlnyomóan egyetértek.
Die SPD-Fraktion hat sich bis zuletzt mit allen parlamentarisch zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das von CDU und FDP beschlossene Hochschulgesetz zur Wehr gesetzt. Leider erfolglos. Die in der Petitionsbegründung zum Ausdruck gebrachten Anliegen teilen wir ausdrücklich. Die über 36.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner belegen: Das mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP verabschiedete Hochschulgesetz schadet dem Wissenschaftsstandort NRW.
·Die Einschränkung der studentischen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte ist deutschlandweit beispiellos: In Nordrhein-Westfalen sind rund 27.000 studentische Hilfskräfte in der universitären Lehre und Forschung tätig – über die Einführung von Vertretungen für studentische Hilfskräfte sollen die Studierenden aber künftig nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Zusätzlich wird durch die Verschärfung des Exmatrikulationsrechts studentischer Protest erschwert. Warum diese Einschränkung der studentischen Meinungsfreiheit notwendig ist, konnte die Landesregierung auch auf Nachfrage nicht beantworten.
·Über die Wiedereinführung der Anwesenheitspflicht in Seminaren soll künftig an den Hochschulen entschieden werden. Die Landesregierung macht sich mit dieser Entscheidung nicht nur einen schlanken Fuß, sondern trägt auch einen längst befriedeten Konflikt zurück in die Hochschulen.
· Die Einführung verbindlicher Studienverlaufsvereinbarungen und des ‚Online-Self-Assessment‘ helfen weder den Studierenden noch können sie von den Hochschulen ohne zusätzliches Personal durchgeführt werden. Mehr finanzielle Mittel oder zusätzliches Personal soll es laut der Landesregierung zur Durchführung aber nicht geben.
·Mit der Schaffung des Rahmenkodex ‚Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal‘ hat NRW eine vielfach gelobte Vorreiterrolle im Einsatz für gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen eingenommen. Mit der Streichung des Rahmenkodexes fällt diese wichtige gesetzliche Grundlage zur Verbesserung und Sicherung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen nun weg.
·In der Anhörung zum vorliegenden Gesetzesentwurf wurde zum Ausdruck gebracht, dass das von der SPD-geführten Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Hochschulzukunftsgesetz für andere Bundesländer an vielen Stellen eine Vorbildfunktion entwickelt habe. Das gilt zum Beispiel für den neu geschaffenen Landeshochschulentwicklungsplan, den auch Bayern beabsichtigt einzuführen. Der Landeshochschulentwicklungsplan, ein bewährtes Instrument zur Förderung der Kooperation zwischen den Hochschulen, wird von Schwarz-Gelb per Federstrich abgeschafft.
· Aus der Rubrik Symbolpolitik ist die Streichung der bisher verpflichtenden Aufnahme der Zivilklausel in die Grundordnungen der Hochschulen. Selbst der engagierte und lautstarke Protest der letzten Wochen hat die Landesregierung nicht zum Einlenken gebracht. Die SPD steht zu der gesellschaftlichen Verantwortung unserer staatlichen Hochschulen für die Entwicklung einer friedfertigen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft – dies ist aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit, welche die Hochschulen in ihren Forschungsaktivitäten nicht einschränkt.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 12. 19.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Stefan Lenzen
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 10.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Alexander Brockmeier
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Stephen Paul
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
FDP, utoljára szerkesztve: 2019. 10. 07.
Csoporthatározat, közzétéve a(z) Marcel Hafke által.
A döntés a FDP frakció határozatán alapul.
Elutasítom.
Gerne nehme ich als stellvertretender Vorsitzender der FDP-Landtagsfraktion zu der Petition #NotMyHochschulgesetz Stellung. Unter der Vorgängerregierung war das Verhältnis von Land und Hochschulen durch Misstrauen geprägt. Für uns als Freie Demokraten war es daher bei der Neugestaltung des Hochschulgesetzes ein großes Anliegen, den Hochschulen wieder auf Augenhöhe zu begegnen. Dabei geht es mitnichten darum, den Hochschulen die Freiheit zu geben, studentische Partizipation einzuschränken.
Gerne mache ich Ihnen das anhand folgender Punkte deutlich:
Die Hochschulen vor Ort sollen selbst darüber entscheiden, Anwesenheitspflichten in bestimmten Lehrveranstaltungen wieder einzuführen. Deshalb haben wir mit dem neuen Hochschulgesetz das gesetzliche Verbot von Anwesenheitspflichten aufgehoben. Dabei geht es ausdrücklich um solche Lehrveranstaltungen, bei denen dies für die Erreichung des Studienziels sinnvoll erscheint. Es soll ganz klar keine Anwesenheitspflichten bei Vorlesungen geben oder eine allgemeine Anwesenheitspflicht eingeführt werden. Es geht vielmehr darum, bestimmt Veranstaltungen, wie z.B. Seminare, in denen eine gemeinsame Auseinandersetzung und Reflexion über das Erlernte stattfinden muss, zu stärken.
Es stand zur Debatte, im Gesetzesentwurf die Studienbeiräte nur noch optional beizubehalten. Für die verpflichtende Beibehaltung dieses Gremiums hat sich die FDP-Fraktion erfolgreich einsetzen können, denn die Mitbestimmung der Studierenden ist uns ein wichtiges Anliegen. Über die Anordnung von Anwesenheitspflichten soll in diesen Studienbeiräten entschieden werden, also auch unter Mitsprache der Studierenden. So ist es einer Hochschule nicht möglich, einfach Anwesenheitspflichten anzuordnen, sondern es wird gemeinsam darüber diskutiert und entschieden.
Zudem soll das neue Hochschulgesetz die Präsenzlehre um digitale Lehrformate erweitern. Diese schaffen Flexibilität und können den unterschiedlichen Lebenssituationen der Studierenden gerecht werden.
Mit der Novellierung des Hochschulgesetzes stärken wir auch den Bereich Studium und Lehre. Die Möglichkeit der Einführung von Online-Self-Assessments trägt ebenso dazu bei wie die Möglichkeit zu verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Durch die Online-Self-Assessments bekommen die Studierenden noch vor Studieneintritt die Möglichkeit, die eigene Leistung zu reflektieren und zu überprüfen, ob das jeweilige Fach zu Ihnen passt. Und der Vorteil für Studierende und für Hochschulen liegt auf der Hand: hohe Abbruchquoten werden vermieden. Das Ergebnis dieser Tests hat keinen Einfluss auf die Immatrikulation. Genauso verhält es sich mit den verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen. Diese dienen eindeutig der Unterstützung der Studierenden und sollen eng mit Beratungsangeboten verknüpft werden.
Gemeinsam mit dem Koalitionspartner haben wir mit einem Änderungsantrag zum Hochschulgesetz die Möglichkeiten zur Promotion für Studierende an Fachhochschulen ermöglicht. So wird das Promotionsrecht einzelnen Fachbereichen des neu zu gründenden „Promotionskollegs für angewandte Wissenschaften“ verliehen werden, denen Professoren von Fachhochschulen angehören. Dieses Promotionskolleg wird aus dem heutigen Graduierteninstitut NRW hervorgehen. Die wissenschaftliche Qualität wird im Zuge einer regelmäßigen Evaluation durch den Wissenschaftsrat sichergestellt. Darauf legen wir als FDP-Landtagsfraktion großen Wert.
Auch unterstützen wir mit dem Gesetz Studierende, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchten und haben die Möglichkeit festgeschrieben, die Gründung eines Unternehmens als Grund für eine Beurlaubung vom Studium anzuführen. So können sich diese Studierenden zeitweise voll und ganz auf die Ausgründung konzentrieren, ohne dass die Studiendauer ausgereizt wird.
Die NRW-Koalition legt großen Wert auf attraktive Beschäftigungsbedingungen für das Personal an unseren Hochschulen. Seit 2015 gibt es einen Vertrag zwischen den Hochschulen, den Landespersonalrätekonferenzen und dem damaligen Ministerium. Die Verträge bleiben selbstverständlich gültig. Und ferner sind es ganz besonders unsere Hochschulen, die ein sehr großes Interesse an guten Beschäftigungsbedingungen haben. Somit ist der „Rahmenkodex für gute Beschäftigungen“ für uns entbehrlich.
Ebenso verhält es sich mit dem Thema Zivilklausel. Niemand bezweifelt, dass Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie zum Selbstverständnis der Forschung und Lehre zählen. Außerdem werden bereits im Grundgesetz ganz klare Vorgaben gemacht, in welchen Rahmen sich Wissenschaft und Forschung zu bewegen haben. Daher ist die verpflichtende Aufnahme einer Zivilklausel in die Grundordnung der einzelnen Hochschulen überflüssig.
Unsere Hochschulen brauchen bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Exzellenz des Hochschulstandorts Nordrhein-Westfalens ausgebaut und sich die freie wissenschaftliche Kreativität an unseren Hochschulen voll entfalten kann. Dafür bildet das verabschiedete Hochschulgesetz eine optimale Grundlage.
Kirstin Korte
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Lutz Lienenkämper
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Rhein-Kreis Neuss III
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Holger Müller
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Rheinisch-Bergischer Kreis I
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Christina Schulze Föcking
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Steinfurt I
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Petra Vogt
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Dr. Christian Blex
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Björn Franken
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Anke Fuchs-Dreisbach
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Siegen-Wittgenstein II
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Katharina Gebauer
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Rhein-Sieg-Kreis IV
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Dr. Jörg Geerlings
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Rhein-Kreis Neuss I
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Andreas Keith
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Alexander Langguth
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Märkischer Kreis I
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Marcus Pretzell
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Heike Troles
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Nic Peter Vogel
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Markus Wagner
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Peter Biesenbach
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Oberbergischer Kreis I
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Rainer Deppe
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Rheinisch-Bergischer Kreis II
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan
Matthias Kerkhoff
a parlament tagja Landtag Nordrhein-Westfalen
Választókerület: Hochsauerlandkreis II
utoljára itt írva 2019. 10. 07.
Megválaszolatlan